Gesundheits- und Sozialleistungen
Welche Vergüngstigungen erhalte ich mit einem Schwerbehindertenausweis an der Universität Bayreuth? Ist ein Studium möglich, wenn ich Erwerbsminderungsrente beziehe? Kann sich mein Kindergeldanspruch verlängern, wenn ich eine Behinderung oder chronische Krankheit habe?
Nachfolgend geben wir eine kurze Übersicht über die verschiedenen Gesundheits- und Sozialleistungen:
- KrankenversicherungEinklappen
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Familienversicherung
Bis zu ihrem 25. Geburtstag können sich Studierende in der Regel kostenfrei bei ihren Eltern mitversichern, sofern ein monatlicher Verdienst die Grenze von 450,- € nicht übersteigt. Keine Altersbegrenzung gibt es, wenn es dem*der Studierenden unmöglich ist, sich selbst zu unterhalten.
Studentische Krankenversicherung
Sobald Studierende ihren Anspruch auf Familienversicherung verlieren, steht ihnen bis zum Ablauf des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres der günstige Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende zur Verfügung. Behinderten oder chronisch kranken Studierenden ist eine begründete Verlängerung des Tarifs möglich. Die studentische Versicherungspflicht endet jedoch spätestens mit dem 37. Lebensjahr.
Freiwillige Versicherung
Können Studierende nach dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr keine Begründung zur Verlängerung der studentischen Krankenversicherung vorbringen, ist die freiwillige Versicherung nötig.
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Binnen der ersten drei Monate ihres Studiums können sich Studierende zugunsten einer privaten Krankenversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings während des Studiums nicht möglich.
Krankenversicherung im studienbezogenen Auslandsaufenthalt
Informieren Sie sich vor einem Auslandsstudium oder -praktikum bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welchen Ländern von Ihrer Versicherung übernommen werden. Gegebenenfalls werden Sie Zusatzversicherung benötigen.
- Pflege und AssistenzEinklappen
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Oft müssen behinderte und chronisch kranke Studierende zusätzlich zu ihrem Studium ihre Pflege und persönliche Assistenz im Alltag organisieren:
Pflegeversicherung
Benötigt der*die Studierende in erheblichem Maße und für mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag, können möglicherweise Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget stellt eine Möglichkeit dar, selbst zu entscheiden, welche Hilfen für die individuellen Bedürfnisse am geeignetsten sind. Anstatt Sach- oder Dienstleistungen zur Teilhabe direkt durch den Rehabilitationsträger zu erhalten, wird hier das Budget ausgezahlt, um eigenverantwortlich Leistungen bei verschiedenen Trägern einzukaufen.
Landespflege- und Landesblindengeld
Landespflegegelder sollen den behinderungsbedingten Mehrbedarf ausgleichen - Sehbeeinträchtigte und Blinde können Landesblindengeld beziehen.
Weitere Informationen unter www.reha-servicestellen.de. - KindergeldanspruchEinklappen
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Kindergeldanspruch
Während eines Studiums besteht der Kindergeldanspruch bis Vollendung des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus kann dieser auch bestehen, falls die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und Sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Er besteht ebenfalls während einer sechsmonatigen Beurlaubung vom Studium, sofern diese krankheitsbedingt erfolgte. Kontakt ist die jeweilige Familienkasse.
- WohngeldanspruchEinklappen
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Wohngeldanspruch
Das Wohngeld hilft Personen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten – ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich allerdings nur dann, wenn bedürftige Studierende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben und den Ablehnungsbescheid auch als Nachweis gegenüber dem Wohnungsamt vorlegen können.
- SchwerbehindertenausweisEinklappen
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Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis spielt an der Universität zunächst einmal keine Rolle und ist – außer für die Nutzung der Behindertenparkplätze – nicht zwingend erforderlich. Die im Semesterticket enthaltenen Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel können Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl zurückerstattet werden. Für die Rückerstattung des Semestertickets wenden sich Studierende an die Studierendenkanzlei, bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis an das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
- Mehrbedarfe im StudiumEinklappen
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Ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe
Ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe beziehen sich auf die Lehr-, Lern- und Prüfungssituationen des*der Studierenden im Studium. Hierunter fallen alle technischen Hilfsmittel, Studien- und Kommunikationsassistenzen, Mobilitätshilfen sowie zusätzliche Sach- und Unterstützungsleistungen. Sie können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII übernommen werden.
Nichtausbildungsgeprägte Mehrbedarfe
Nichtausbildungsgeprägte Mehrbedarfe können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem SGB II übernommen werden.
Weitere Informationen unter www.jobcenter-bayreuth-stadt.de - ErwerbsminderungsrenteEinklappen
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Erwerbsminderungsrente
Studierende müssen ihre Immatrikulation oder ihren Studienabschluss dem Rentenversicherungsträger während des Rentenbezuges nicht melden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass aufgrund der nicht vorhandenen Erwerbsfähigkeit Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule nicht zur Verfügung stehen. Um Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie sich daher vor Aufnahme des Studiums erkundigen.
Für Studieninteressierte, die wegen voller Erwerbsminderung zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist die Aufnahme eines Studiums in der Regel nicht möglich.